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Betreuungs- und Entlastungsleistung § 45b

Als Pflegebedürftiger haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dafür erhalten Pflegebedürftige einen sogenannten Entlastungsbetrag (Sachleistung) in Höhe von 125 Euro monatlich. Er ist Bestandteil der häuslichen Pflege, er ergänzt also die Leistung der ambulanten und teilstationären Pflege.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf nur für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden.
Dieser soll die Pflegebedürftigen und Pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung zur Haushaltsführung, sowie der Versorgung und Organisation des Pflegealltags.

  • Angebote der Beschäftigung und Aktivierung ( Lesen; Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
  • Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken
  • zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Mobilisation und Begleitung ( spazieren gehen, Besuch bei der Nachbarschaft, um soziale Kontakte zu pflegen und zu erhalten)
  • Unterstützung zur Haushaltsführung ( die Räumlichkeiten die der Pflegende bewohnt)

Für Pflegende Angehörige wird durch diese Betreuungsleistung vor allem eine zeitweise Erholung vom Pflegealltag geschaffen.

In allen Fragen zum Thema Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tel: 05658-93293
Fax: 05658-8290
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